Honorarübersicht

Honorarübersicht

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) beziehungsweise den seit dem 1. Juli 2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, PKV und Beihilfe.

Die tatsächliche Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif.

Paar- und Sexualtherapeutische Leistungen, die als Selbstzahler:innen in Anspruch genommen werden, werden nach separat aufgeführter Tabelle abgerechnet.


Psychotherapie (GOP)

LeistungGOPFaktorHonorar
Probatorische Sitzung (50 Minuten)870 + 801a2,3 / 1,8134,07 €
Verhaltenstherapie (Langzeittherapie, 50 Minuten)8702,3100,55 €
Aktueller psychischer Befund801a (analog)1,833,52 €
Psychotherapeutische Sprechstunde (50 Minuten)812a (analog)2,3134,06 €
Psychotherapeutische Akutbehandlung (50 Minuten)812a + 801a2,3 / 1,8167,58 €
Kurzzeittherapie (50 Minuten)812a + 801a2,3 / 1,8167,58 €

Paartherapie und Beziehungsberatung

LeistungDauerHonorar
Paartherapie60 Minuten140,00 €
Paartherapie90 Minuten210,00 €
Sexual- & Beziehungsberatung (Einzelperson)60 Minuten140,00 €

Ausfallhonorar

LeistungHonorar
Nicht rechtzeitig abgesagter Termin(unter 48 Werktagsstunden)Entsprechend des vereinbarten Sitzungshonorars

Hinweise

  • Die angegebenen Honorare gelten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
  • Oben genannte Tabelle zu psychotherapeutischen Leistungen, zeigt die üblichen Leistungen. Es können im Einzelfall nach Bedarf noch weitere GOP-Leistungen hinzukommen, z.b. Bescheinigungen, telefonische Beratung, konsiliarische Erörterung.
  • Die Tablle gilt nicht für gesetzliche Krankenkassen. Hierfür gilt die Gebührenordung EBM der kassenärztlichen Bundesvereinigung.
  • Paartherapie und Beziehungsberatung sind keine Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und werden privat in Rechnung gestellt.
  • Das Ausfallhonorar wird nur berechnet, wenn ein Termin nicht rechtzeitig (unter 48 Werktagsstunden) abgesagt wird und nicht anderweitig vergeben werden kann. Beachten Sie dazu die Hinweise auf der Seite Kosten & Organisation.