Kosten & Organisation
Die Praxis ist eine Privatpraxis. Je nach Versicherungsstatus gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenübernahme. Gerne klären wir bereits im Erstgespräch, welcher Weg für Ihre persönliche Situation passend ist.
Erstgespräch (Psychotherapie)
In einem ersten Gespräch lernen wir uns kennen und klären gemeinsam: worum es aktuell geht, welche Unterstützung für Sie hilreich sein könnte und ob eine Zusammenarbeit passend erscheint. Die Kosten für ein Erstgespräch in der richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen,der Beihilfe und der Heilfürsorge häufig ganz oder teilweise übernommen. Der Umfang der Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungstarif. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Voraussetzungen und Sitzungskontingente für eine ambulante Psychotherapie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Auf Wunsch erhalten Sie vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag.
Leistungen als Selbstzahler:innen beziehen
Selbstverständlich können Sie psychotherapeutische Leistungen, Paartherapie oder Beziehungsberatung auch unabhängig von einer Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Eine selbst finanzierte Behandlung bietet unter anderem den Vorteil einer freien Therapeut:innenwahl und wird nicht an Ihre Krankenversicherung übermittelt. Die Kosten für
Gesetzliche Krankenversicherung
Eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Praxis nicht möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens dennoch möglich sein. Gerne informiere ich Sie im Erstgespräch darüber, ob dieser Weg für Sie in Frage kommt. Die Verantwortung für die Bewilligung verbleibt bei Ihnen. Im Falle einer endgültigen Ablehnung - nach erfolglosem Widerspruch - sind die Kosten für das Erstgespräch und alle weiteren in Anspruch genommene Behandlungen durch Sie zu zahlen.
Honorar
Die aktuellen Honorare für Psychotherapie, Paartherapie und Beziehungsberatung finden Sie in der separaten Honorarübersicht.
Terminabsagen
Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert. Nach §611 BGB liegt den Behandlungen ein Dienstvertrag zugrunde, auch wenn ein solcher Vertrag nicht förmlich - d.h. nicht schriftlich - geschlossen worden ist.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen spätestens 48 Werktagsstunden vorher abzusagen. Kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine - gleich aus welchen Gründen, auch bei Krankheit - muss ich Ihnen werden in Rechnung stellen, sofern ich diese nicht anderweitig neu vergeben werden kann.
Für psychotherapeutische Behandlungen ergibt sich die Höhe des Ausfallhonorars aus der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP). Für nicht rechzteitig abgesagte Sitzungen als Selbstzahler:innen fällt ein Ausfallhonorar von 100,00€ an.
Fragen?
Wenn Sie unsicher sind, welche Möglichkeiten der Kostenübernahme für Sie bestehen, sprechen Sie mich gerne an. Viele organisatorische Fragen lassen sich bereits vor dem ersten Termin klären.